Als Privatinstitut müssen wir Ihnen unsere Leistungen natürlich in Rechnung stellen – in jedem Falle sind wir bemüht, für Sie die bestmögliche Lösung zu finden.

Aus Transparenzgründen können Sie unsere aktuelle Preisliste hier herunterladen.

Seit 01.01.2024 wurde die Klinisch-Psychologische Behandlung als Leistung ins ASVG aufgenommen und kann somit durch die Krankenkassen teilrefundiert werden. Hierzu benötigen Sie spätestens vor der zweiten Einheit eine entsprechende Ärtzliche Bestätigung.

Darüber hinaus gibt es viele finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten – sprechen Sie uns gerne an.