Das Gericht kann eine Besuchsbegleitung nach §111 Außerstreitgesetz auf Antrag oder auf Amtswegen anordnen. Ziel der Besuchsbegleitung ist die Neu- oder Wiederanbahnung des persönlichen Kontaktes zwischen einer kontaktberechtigten Person und einem Kind bzw. mehreren minderjährigen Kindern.
Als fester Bestandteil des Gesundheitssystems sind wir stolz darauf, unsere Dienstleistungen im Bereich Kinder, Jugend und Familie in vollem Umfang anzubieten. Wir bieten eine Bandbreite an Unterstützung an, darunter Klinisch-Psychologische Behandlung, Psychotherapie, maßgeschneiderte Eltern-Coachings, umfassende Betreuung, strukturierte Tagesabläufe, schulische Assistenz sowie Gruppenarbeit.
Ihre persönliche Stärkung liegt uns am Herzen – zu jeder Zeit und in jeder Situation.
Wir erarbeiten mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, wie Stark und Positiv eine gelingende Zukunft ansteuerbar ist– gerade in herausfordernden Zeiten.
Gerne helfen wir mit Tagesstrukturmodellen , beim Betreuen von Kindern und beim Lernen online oder vor Ort.
Rufen Sie uns an unter:
0316 774344, 0699 16030001 (Graz),
0699 16030014 (Bruck/Knittelfeld)
0699 16030017 (Liezen)
oder wenden Sie sich an Dr. Philip Streit persönlich: 0699 10142463, dpst@ikjf.at.
Ein Video in dem Dr. Philip Streit von Dr. Sauberer zu Resilienz in schwierigen Zeiten interviewt wurde, findest Du hier auf YouTube.
Kontakt
Adresse
IKJF – Institut für Kind, Jugend und Familie GmbH
Moserhofgasse 42
8010 Graz
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