Alle Paare mit minderjährigen Kindern, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, sind gesetzlich zu einer Scheidungsberatung nach §95 Abs. 1a AußStrG verpflichtet. Die Parteien werden in diesem Rahmen über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder beraten. 

Unsere in die Liste der anerkannten Berater/innen eingetragenen Psychologinnen und Psychologen unterstützen Sie bei diesem Schritt.