Die Schulassistenz/Kindergartenassistenz nach §§ 1a, 2, 3 Z. 3, 7 und 42 des Steiermärkischen Behindertengesetztes (StBHG) ermöglicht die schulische Integration von Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten oder Behinderung im Pflichtschulbereich. Wir begleiten Ihr Kind dort, wo es notwendig ist und unterstützen es in kognitiven, sozialen, oder emotionalen Belangen.